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Rechtliches

  1. Die Ziehungsausspielung ist durch Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 10.10.2024 genehmigt worden. Die Ausspielung umfasst 40.000 Lose zu einem Preis von 2,00€ je Los. Die Teilnahme von Minderjährigen an der Ausspielung ist unzulässig. Sie können weder Lose erwerben noch Gewinne abholen.
  2. Die Gewinner der Kleinpreise werden durch sofortigen Gewinnbescheid ermittelt. Die Sofortgewinne (Kleingewinne) sind bis zum Ende der Ausspielung (14.12.2024, 13.00 Uhr) an der Gewinnausgabestelle am Verkaufspavillon am Hauptplatz in Pfaffenhofen abzuholen.

  3. In den insgesamt 40.000 Losen sind 8.000 Lose mit Gewinnnummern (Gewinnlose) enthalten. Ein Abschnitt mit der jeweiligen Gewinnnummer muss bis spätestens 14.12.2024 um 13.00 Uhr an der Gewinnausgabestelle am Verkaufspavillon am Hauptplatz in Pfaffenhofen abgegeben werden, um an der Schlussziehung teilzunehmen.

  4. Die Gewinner der elf Hauptpreise werden am 14.12.2024 um 13.00 Uhr bei einer Schlussziehung am Hauptplatz in Pfaffenhofen durch den Präsidenten des „Rotary Hilfswerk Pfaffenhofen/Ilm e. V.“ oder dessen Vertreter unter notarieller Aufsicht ermittelt. An dieser Ziehung nehmen alle bis dahin verkauften und abgegebenen Gewinnlose teil.

    Die Hauptpreise 2-11 oder ein entsprechender Gutschein können unmittelbar nach der Ziehung am Verkaufspavillon in Empfang genommen werden.

    Der 1. Preis (Kraftfahrzeug) kann nach Terminabsprache mit dem „Rotary Hilfswerk Pfaffenhofen/Ilm e. V.“ abgeholt werden. Ort und Zeit der Übergabe ist mit dem „Rotary Hilfswerk Pfaffenhofen/Ilm e. V.“ zu vereinbaren.

    Sollte der Gewinner oder die Gewinnerin eines der elf Hauptpreise bei der Ziehung nicht anwesend sein und/ oder ihren Gewinn bei der Ziehung nicht geltend machen, so werden diese Gewinn-Nummern auf der Internetseite www.rotary-paf.de, sowie in den drei auf die Ziehung folgenden Wochen, wöchentlich einmal im „Pfaffenhofener Kurier“ veröffentlicht (vom 14.12.2024 bis 04.01.2025). Die Bekanntmachung wird eingestellt, sobald der oder die Gewinner/in ihren Gewinn geltend macht.

  5. Für gezogene Hauptpreise, die nicht spätestens bis zum 06.01.2025 geltend gemacht werden, findet am 08.01.2025 eine Nachziehung unter notarieller Aufsicht statt.

    Die bei der Nachziehung gezogenen Gewinnnummern werden auf der Internetseite www.rotary-paf.de, sowie in der auf die Ziehung folgenden Woche einmal im „Pfaffenhofener Kurier“ veröffentlicht (vom 08.01.2025 bis 15.01.2025). Die Bekanntmachung wird eingestellt, sobald der oder die Gewinner/in ihren Gewinn geltend macht.

  6. Gewinne sind persönlich oder schriftlich bei Rotary Hilfswerk Pfaffenhofen/Ilm e.V., (Anschrift: Ledererstr. 2, 85276 Pfaffenhofen, E-Mail: info@rotary-paf.de) geltend zu machen. Gewinne, die nicht bis zum 24.01.2024 abgeholt oder beim Veranstalter schriftlich geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Veranstalters.

  7. Die Tombola wird vom Rotary Hilfswerk Pfaffenhofen/Ilm e.V. durchgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnplan

Ausgabe 40.000 Lose á 2,00 €

80.000,00 €

davon Gewinnlose

8.000 Stück

Wert aller Gewinne

49.400,00 €

Wert des kleinsten Gewinnes

1,00 €